1. Die Arbeiten der Grafik-Designerin (im folgenden NaWillArtDesign genannt) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Ohne Zustimmung der Grafik-Designerin dürfen ihre Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der
    Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen des Werks – ist unzulässig.
  2. Urheberrechte Dritter am Bildmaterial (Stockfotos) bleiben bestehen. NaWillArtDesign verwendet Stockfotos mit Standard-Lizenzen von stock.adobe.com, dreamstime.com, depositphotos.com, bigstockphoto.com, shutterstock.com,
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  3. NaWillArtDesign räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte (zeitlich, räumlich und inhaltlich) ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
  4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über. Eine Anzahlung wird bei Abbruch des Auftrages, durch den Auftraggeber, nicht zurückerstattet.
  5. Der Auftraggeber hat bei jeder Nutzungshandlung sicherzustellen, dass als Urheber NaWillArtDesign bzw. von NaWillArtDesign bezeichnete Dritte genannt werden. Art und Umfang der Nennung soll den branchenüblichen Gepflogenheiten entsprechen.
  6. Der Auftraggeber übernimmt, nach Freigabe der Arbeiten und dem Erhalt der finalen Druckdateien, die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Änderungswünsche, die nach Freigabe auftreten, werden kostenpflichtig umgesetzt.
  7. Die Auftragserteilung oder Vervielfältigung eines Werkes mehr als insgesamt 500.000 Mal ist mit der Standard-Lizenz nicht gestattet. In diesem Fall muss selbstständig eine erweiterte Lizenz erworben werden.
  8. Bei der Erstellung von Artikeln für den Wiederverkauf oder von Artikeln zur kostenlosen Verteilung, wobei die Datei eine wesentliche Rolle in dem Artikel spielt und den Wert des Artikels erhöht, wird eine erweiterte Lizenz Pflicht.
  9. NaWillArtDesign ist berechtigt die Entwürfe im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
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